Erste Lockerungen? Hoffnungsvoll geht es in den Frühling

Nicht nur Spaziergänger und Outdoor- Sportler, auch Gastronomen wünschen sich sehnlichst gutes Wetter herbei. Denn seit Anfang dieser Woche dürfen Betreiber von Gaststätten und Restaurants nach Monaten des Lockdowns endlich wieder Gäste empfangen – wenn auch nur im Außenbereich, und auch nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch.
Diese neue Verordnung gilt erst einmal bis zum 9. Mai und für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz, die stabil unter 100 liegt. Für Sportgruppen gilt, dass maximal zehn Teilnehmer
gemeinsam draußen Sport machen dürfen. Bei Kindern sind es bis zu 20 Teilnehmer. Auch die Regelungen für private Treffen wurden – zumindest ein wenig – gelockert: Es dürfen wieder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Die Lage wird je nach Inzidenzen regelmäßig neu bewertet, sodass im Rahmen des Stufenplans, der in Schleswig-Holstein umgesetzt wird, schnell und flexibel gehandelt werden kann. So hoffen wir jetzt alle gemeinsam, dass der April seine Wetterkapriolen beendet – von Hagel bis Schnee war in den vergangenen Tagen ja alles dabei
– und uns ein paar sonnige und warme Stunden beschert.

Wegen Sanierungsbedarf: Quickborn soll neues Wasserwerk bekommen

Die alten Wasserwerke I und II am Brunnenweg kommen an ihre Kapazitätsgrenzen – und sind nach 60 Jahren Betrieb sanierungsbedürftig. Deshalb hat die Stadt eine Studie in Auftrag gegeben, nachdem im Dezember 2019 Colibakterien in den Brunnen der Anlage entdeckt worden waren. Eine Sanierung im laufenden Betrieb wäre auch deshalb problematisch, weil es dann keine Ausfallreserve gäbe. Da inzwischen auch die Einwohnerzahlen gestiegen sind, steht als Lösung für den gestiegenen Bedarf der Neubau eines zukunftsfähigen Wasserwerks auf dem Plan. Bürgermeister Thomas Köppl (CDU) sprach in einem seiner Podcasts über ein Investitionsvolumen von rund 17 Millionen Euro – dafür könnte das neue Wasserwerk spätestens in fünf Jahren seinen Betrieb aufnehmen.
Aktuell laufen die Vorplanungen, die bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen. Dann soll auch feststehen, welcher Standort sich für den Neubau eignet.

Höhere Steuern für Hundehalter und Grundbesitzer

Wer einen Hund – oder sogar mehrere – hat, für den wird es bereits im diesem Jahr teurer. Die Fraktionen im Quickborner Finanzausschuss haen sich darauf verständigt, die Hundesteuer rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres anzuheben. Das bedeutet, dass für den ersten Hund statt wie bisher 66 Euro nun 84 Euro fällig werden. Ein zweiter Hund kostet jetzt 120 Euro (vorher: 108 Euro), jeder weitere Hund schlägt jetzt mit 180 statt wie bisher 144 Euro zu Buche. Eine Extrabesteuerung für die Kategorie von sogenannten Gefahrhunden soll es aber voraussichtlich nicht geben.
Auch die Grundsteuer B – also die für bebaute und unbebaute Grundstücke – steigt an. Statt 400 Prozentpunkten liegt sie nun bei 425 Prozentpunkten. Dabei gehe es aber vor allem darum, die Voraussetzungen für die Fehlbedarfszuweiseungen des Landes zu schaffen. Das bedeutet, dass Kommunen, die nicht kostendeckend arbeiten können, Gelder vom Land bekommen, um das Defizit auszugleichen. Die Erhöhungen gelten nicht für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen.