Ellerau: Reetdachkate gehört jetzt der Gemeinde

Reetkate in Ellerau

Zuletzt sorgte eine große alte Eiche für Diskussionen, die auf dem mit einer Reetdachkate bebauten Grundstück am Berliner Damm steht. Der Baum, der als ortsprägend gilt, sollte geschützt werden, aber eine entsprechende Satzung gibt es in der Gemeinde Ellerau nicht. Besorgte Stimmen aus der Politik wurden laut, dass der Baum – ebenso wie eine alte Rotbuche auf dem Grundstück – einem Investor zum Opfer fallen könnte, denn die alte Kate sollte zwangsversteigert werden.
Ellerau hat das Problem jetzt kreativ gelöst: Kurzerhand ersteigerte sie das Grundstück samt Kate und Bäumen.
Was nun damit passieren soll, ist noch offen. Das Haus, das um 1910 gebaut worden sein soll, ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Es werde also viel Mühe, Arbeit und vor allem Geld kosten, sie instandzusetzen. Dennoch ist Bürgermeister Ralf Martens (BVE) überzeugt, dass man eine geeignete Verwendung für das alte Kleinod finden wird. Inzwischen hat die Gemeinde damit begonnen, auf dem Grundstück „aufzuräumen“. Keine Sorge, die Bäume blieben stehen, aber Hecken und Büsche wurden gestutzt, sodass Spaziergänger und vorbeifahrende Autofahrer die kleine Kate jetzt in ganzer Pracht bewundern können.

Sportlerehrung: Bewerbungen noch bis 15. März

Im vergangenen Jahr lief so einiges nicht wie geplant, und so fiel auch die für Mai angesetzte Sportlerehrung 2019 der Stadt Quickborn ins Wasser. Dieses Jahr startet sie allerdings einen neuen Versuch: Für Mittwoch, den 2. Juni 2021, hat die Stadt den Termin angesetzt, um herausragende Leistungen Quickborner Sportler und Sportlerinnen im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 zu ehren.
Noch bis zum 15. März können sich sportlich aktive Quickbornerinnen und Quickborner melden, auch wenn sie in einem nicht ortsansässigen Verein tätig sind. Geehrt werden 1. Plätze bei Landesmeisterschaften, Norddeutschen Meisterschaften sowie Deutschen Meisterschaften. Auch 1. bis 8. Plätze in Europa- und Weltmeisterschaften werden berücksichtigt. Unerheblich dabei ist, ob die Siege allein oder in Gruppe erreicht worden – nur professionelle, also Berufssportler, sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Meldungen sind bis zum oben genannten Einsendeschluss bei der Stadt Quickborn, Fachbereich Bildung, Jugend und Kultur, Kultur und Freizeit, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn oder per E-Mail an veranstaltungen@quickborn.de einzureichen. Für Rückfragen steht Nicole Münster unter Telefon (04106) 611144 zur Verfügung.