Vier Jahre nach der Brandstiftung: Neues Teehaus am DBG wird fertig

Quelle: Stadt Quickborn

Seit den Achtzigern war das Teehaus auf dem Gelände des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums am Ziegenweg schon ein Rückzugsort für Schüler, der nicht nur in den Pausen, sondern auch als Cafeteria und Raum für Projektarbeiten in den Nachmittagsstunden genutzt wurde. Auch Klassentreffen im Teehaus waren beliebt. Umso härter traf es die Schüler- und Lehrerschaft, als das Häuschen mit Kultcharakter in den Osterferien 2017 einer Brandstiftung zum Opfer fiel. Für die Politik war noch im selben Jahr klar: Das Teehaus wird wieder aufgebaut. Bis zur Umsetzung sollte es dann aber doch noch dauern – denn bei Planung und Wiederherstellung mussten aktuelle Normen, unter anderem die Energieeinsparungsverordnung, berücksichtigt werden. Im Mai dieses Jahres haben jetzt aber die Bauarbeiten begonnen, und durch den zügigen Baufortschritt rechnet die Verwaltung damit, das Teehaus zum Schuljahresbeginn 2021/2022 wiedereröffnen zu können.

Rodung am Birkenweg: Aufforstung bis Ende des Jahres gefordert

Die illegale Rodung einer privaten Waldfläche am Quickborner Birkenweg hatte zum Jahreswechsel für viel Unmut gesorgt, nach Einsatz von Anwohnern wurde die Politik aktiv (der Blickpunkt berichtete). Nun hat die Landesregierung in Kiel bestimmt, dass das Hamburger Unternehmen, das die Rodung veranlasst hatte, die Fläche bis zum Ende dieses Jahres aufforsten lassen muss. Vorgabe des Umweltministeriums: Es müssen standortgerechte und standortheimische Waldbäume gepflanzt werden. Da sich junge Setzlinge besser an den Boden anpassen können, wurde seitens des Ministeriums auf eine Größenvorgabe verzichtet. Das bedeutet aber auch, dass mit einem Waldcharakter der Fläche erst wieder in einigen Jahren zu rechnen ist, sobald die Bäume eine gewisse Höhe erreicht haben. Inzwischen mehren sich Stimmen, die einen Kauf der Fläche durch die Stadt wünschen – um sie dann als Naherholungsfläche zu sichern. Die Möglichkeit, die Fläche zu erwerben, bestehe dabei durchaus; denn sie darf nicht bebaut werden, und die Eigentümerin betont, keine wirtschaftlichen Interessen mit dem Gelände zu verfolgen. Die Hintergründe der Rodung sind allerdings bis heute nicht komplett aufgearbeitet.