Himmelmoor soll unter Naturschutz gestellt werden

Große Teile des Himmelmoors wurden bereits nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie unter besonderen Schutz gestellt. Nun soll nach dem Willen des landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) auch das Kerngebiet eingeschlossen werden. Dieses war zunächst von Schutzmaßnahmen unberührt geblieben, weil dort bis vor Kurzem Torf abgebaut worden war. Die Quickborner Fraktionen zeigten ihre deutliche Zustimmung zu dem Vorschlag, allerdings mit Einschränkungen. So sollen sowohl die verschiedenen Organisationen wie Herni-Goldstein-Haus und Förderverein Himmelmoor sowie die Torfbahn AG in die Pläne involviert werden. Die bereits bestehenden Lern- und Moor-Lehrpfade sollen ebstehen bleiben. Auch wissenschaftliches Arbeiten, wie vor wenigen Wochen durch ein studentisches Team der Universität Hamburg, soll weiter ermöglicht werden. Ziel der geplanten Schutzmaßnahmen ist es, regelwidriges Verhalten beser ahnden zu können. In den kommenden Wochen können sich Quickborner Einwohner im Rahmen einer Bürgerbeteiligung einbringen.

Neue Förderrichtlinie entlastet Vereine

Bis zu 100 Prozent statt bisher maximal 50 Prozent der anfallenden Kosten können Vereine und Verbände, die soziale Projekte organisieren, zukünftig erstattet bekommen. Das beschloss die Quickborner Ratsversammlung im Zuge einer Erweiterung der Förderrichtlinie. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Eine volle Förderung soll besonderen Fällen vorbehalten sein. So werden Einrichtungen wie Kunst- oder Kulturverein Quickborn weiterhin projektweise finanziell durch die Stadt unterstützt, bekommen aber kein eigenes Budget.